Recknitzstein - Ehrenordnung
Sportclub Laage e.V.
Ehrenordnung
Präambel
Die Ordnung dient ausschließlich der positiven Entwicklung des Sportclub Laage.
Aus diesem Grunde sind nur sportpolitische Gesichtspunkte zur Bewertung
herangezogen worden. Andere Gesichtspunkte sind nicht zulässig.
Entscheidend ist ausschließlich das Bemühen um die positive Entwicklung
des Clubs.
Mit den Ehrungen soll den zu Ehrenden für besondere Leistungen und Treue die Dankbarkeit des Vereins übermittelt werden. Die Ehrenordnung hat dabei den Zweck, die Ehrbekundungen zu standardisieren und damit zu vereinfachen. Gleichzeitig soll durch die Ehrungen die Verbundenheit der Mitglieder mit dem Verein gefestigt werden.
§ 1
Auszeichnung
Der Sportclub Laage e. V. kann in Anerkennung besonderer Verdienste um den Sport in Laage den Recknitzstein verleihen.
Die Voraussetzung für die Verleihung ist in der Regel eine mehrjährige Tätigkeit im
Club. Sie muss durch außerordentliche Verdienste begründet sein.
§ 2
Verleihungsgrundsätze
Mit dem Recknitzstein können ausgezeichnet werden:
a) pro Kalenderjahr maximal fünf Personen/ Institutionen
b) Mitglieder des Sportclubs Laage
c) Laager Einwohner, auch wenn sie Mitglieder in auswärtigen Sportvereinen sind
d) Einwohner einer anderen Gemeinde, die für den Sportclub Laage starten.
e) Freunde und Förderer des Sportclubs Laage
f) über die Verleihung entscheidet der Vorstand des SC Laage - nicht öffentlich
§ 3
Vorschlagsberechtigung
Der Recknitzstein kann nur auf Antrag eines Mitgliedes des Sportclubs Laage verliehen werden.
§ 4
Aberkennung der Auszeichnungen
Eine Aberkennung des Recknitzsteins erfolgt auf Antrag durch den Vorstand des Sportclubs Laage
§ 5
Inkrafttreten
Die Ehrenordnung tritt mit der Beschlussfassung durch den Vorstand, am
20.06.2010, in Kraft.